| 1. Allgemeine Bedingungen
2. Abschluss des Vermittlungsvertrages
3. Bezahlung / Lieferung
4. Rücktritt durch den Kunden,
Umbuchung, Ersatzpersonen
5. Leistungs- und Preisänderung
6. Haftung
7. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
9. Gerichtsstand
Allgemeine Bedingungen
Für die Vermittlung von Reisen
durch die Reiseplanung Ellmann gelten
die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln
das Rechtsverhältnis zwischen dem
Anmeldenden und der Reiseplanung Ellmann. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung
gemäß § 675 BGB vereinbart.
Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen
Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaft,
Reiseveranstalter, Hotel, Mietwagen etc.)
ist die Reiseplanung Ellmann ausschließlich
als Vermittler tätig und handelt
im Auftrag und für Rechnung des
jeweiligen Leistungsträgers.
Für die Beförderungs- und
Reiseverträge mit dem jeweiligen
Leistungsträger gelten die Tarif-,
Beförderungs-, Reise- und Teilnahmebedingungen
der an der Reise beteiligten Leistungsträger,
die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung
gestellt werden.
Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der
Reiseplanung Ellmann den Abschluss
eines Reisevermittlungsvertrages an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder über elektronische
Medien (z.B. Internet) vorgenommen werden.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für
alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Verpflichtung
der Anmelder wie für seine eigenen
einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung
durch die Reiseplanung Ellmann beim
jeweiligen Leistungsträger zustande.
Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen,
Sonderwünsche etc.) bedürfen
einer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung des jeweiligen Leistungsträgers.
Bei der Anmeldung über elektronische
Medien (Internet) macht der Anmelder
der Reiseplanung Ellmann ein verbindliches
Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages
mit absenden des Buchungsauftrages. Die
Reiseplanung Ellmann behält
sich die Annahme vor, die sie mit Absenden
der Buchungsbestätigung/Rechnung
an den Kunden erklärt. Enthält
die Buchungsbestätigung/Rechung
für den Reisenden unzumutbare Abweichungen
von der Anmeldung, so ist der Anmeldende
berechtigt, innerhalb von zehn Tagen
schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme
zu erklären. Erfolgt dies nicht,
so wird die Buchungsbestätigung
/ Rechung verbindlich.
Bezahlung / Lieferung
Maßgebend sind die Zahlungsbedingungen/Tarifbestimmungen
des jeweiligen Leistungsträgers.
Soweit die Reiseplanung Ellmann
Reiseleistungen in Rechung stellt, geschieht
dies im Namen und für Rechung des
jeweiligen Leistungsträgers bzw.
Reiseanbieters.
Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene
Anzahlung gefordert werden, die auf den
Reisepreis angerechnet wird.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten
Terminen, die Restzahlung spätestens
mit Aushändigung oder Zugang der
Reiseunterlagen fällig.
Die Zahlung kann
als Barzahlung in unseren Geschäftsräumen,
per Überweisung oder Bankeinzug
erfolgen.
Die Zahlung per Kreditkarte ist möglich,
sofern der jeweilige Leistungsträger/Veranstalter
diese als Zahlungsmittel akzeptiert.
Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der
Gesamtpreis sofort fällig.
Bei verspätetem
Zahlungseingang oder unvollständigem
Zahlungseingang kann die Reiseplanung
Ellmann die
angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden
kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren
entstehen entsprechend den Regelungen
unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Reiseplanung Ellmann behält
sich vor, die Reiseunterlagen per Nachnahme
zu versenden oder diese per Boten am
Flughafen zu hinterlegen. Hierfür
kann eine einmalige Gebühr bis zu
50,00 EUR zuzüglich zu den von den
Leistungsträgern erhobenen Gebühren
berechnet werden.
Die Reiseplanung Ellmann erfüllt
Ihre Vermittlungsleistung grundsätzlich
mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen,
der Flugscheine, beziehungsweise sonstiger
Reisedokumente in ihren Geschäftsräumen.
Werden die Reisedokumente von der Reiseplanung Ellmann an den Besteller
zum Versand gebracht, so trägt der
Besteller die Transportgefahr. Dies gilt
auch dann, wenn die Reiseplanung Ellmann die Kosten der Versendung selbst
trägt.
Rücktritt
durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit
vor Reisebeginn von der Reise und vom
Vermittlungsvertrag
zurücktreten. Maßgeblicher
Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem jeweiligen Leistungsträger.
Die Kunden werden gebeten, den Rücktritt
schriftlich zu erklären. Maßgeblich
für die Höhe der Rücktrittsgebühren
sind die Storno- bzw. Tarifbestimmungen
der Leistungsträger. Die Reiseplanung
Ellmann ist berechtigt, aufgrund des
Rücktritts des Anmelders die
von dem jeweiligen Leistungsträger
vereinnahmten Stornogebühren von
dem Anmelder ersetzt zu verlangen. Zusätzlich
berechnet die Reiseplanung Ellmann
für den ihr entstehenden Aufwand
pro Person:
Vermittlung von
Linienflügen zu
den veröffentlichten Tarifen: 25,00
EUR
Vermittlung von Linienflügen zu
Sondertarifen: 100,00 EUR
Vermittlung von Charterflügen:
25,00 EUR
Vermittlung von Hotels: 25,00 EUR pro
Hotel/Buchung
Vermittlung von Mietwagen: 25,00 EUR
pro Buchung
Umbuchungen/Ersatzperson
sind grundsätzlich
ein Rücktritt und Neubuchung. Es
gelten die Bedingungen des jeweiligen
Leistungsträgers. Die Reiseplanung
Ellmann behält sich vor,
dem Kunden alle der Reiseplanung Ellmann
bei einer Umbuchung/Ersatzperson von
anderer Seite in Rechnung gestellten
Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr
bis zu 50,00 EUR pro Person in Rechnung
zu stellen.
Rückerstattungen
sind nur gegen Rückgabe der vollständigen
original Reisedokumente möglich.
Zur Vermeidung der Belastung des Kunden
mit den beschriebenen Rücktritts-
bzw. Umbuchungsgebühren durch die
Leistungsträger und der Reiseplanung Ellmann, wird der Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung
dringend angeraten.
Leistungs-
und Preisänderungen
Aus wichtigen Gründen notwendig
werdende Änderungen der Streckenführung,
der Umwandlung von Non-Stop Flügen
in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise
Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie
von Flugzeiten- oder Terminänderungen
bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderungen
der Abflug- oder Ankunftsflughäfen
sowie Wechsel der Fluggesellschaften
sind aufgrund der international gültigen
luftrechtlichen Bestimmungen den Leistungsträgern
vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher
Anweisung erfolgte Änderung der
Reiseleistungen. In diesen Fällen
ist der Anmeldende nicht berechtigt,
kostenfrei von dem mit der Reiseplanung Ellmann geschlossenen Reisevermittlungsvertrag
zurückzutreten. Es besteht auch
kein Ersatzanspruch gegen die Reiseplanung Ellmann für in diesen Fällen
entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden.
Anschluss- und Rückflüge müssen
spätestens 72 Stunden vorher bei
der Fluglinie rückbestätigt
werden. Sollte es sich bei den vermittelten
Flügen um Sonderflüge beziehungsweise
Linienflüge zu Sonderpreisen handeln,
können die Leistungsträger
nach deren jeweils gültigen Vertragsbedingungen
die Preise jederzeit an geänderten
Marktverhältnisse anpassen. Des
weiteren können Steuern und Gebühren
von den Behörden jederzeit geändert
werden. Sollten diese Anpassung/Änderungen
eine Preiserhöhung zur Folge haben,
werden diese von der Reiseplanung Ellmann an den Kunden weitergeleitet. Für
den Fall, dass die Preiserhöhung
10% des ursprünglich vereinbarten
Reisepreises übersteigt, steht dem
Kunden die Möglichkeit des kostenfreien
Rücktritts zu. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
Haftung
Die Reiseplanung Ellmann haftet
dem Anmeldenden gegenüber für
eine ordnungsgemäße Vermittlung
im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns. Die Erbringung
von Leistungen die dem jeweiligen Leistungsträger
obliegen, ist nicht Gegenstand des mit
der Reiseplanung Ellmann bestehenden
Vertragsverhältnisses. Eine Haftung
der Reiseplanung Ellmann für
die von den jeweiligen Leistungsträgern
zu erbringenden Leistungen besteht daher
nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem
Leistungsträger ist die Reiseplanung Ellmann ausschließlich als
Vermittler tätig und handelt im
Auftrag und Rechnung des Leistungsträgers.
Die Reiseplanung Ellmann haftet
nicht für leichte Fahrlässigkeit
ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte
aller Art erfolgen nach bestem Gewissen
und ohne Gewähr.
Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für
die Einhaltung der gültigen in-
und ausländischen Ein- und Ausreise-,
Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen
selbst verantwortlich.
Die Reiseplanung Ellmann ist bemüht,
den Kunden über wichtige Änderungen
der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen
allgemeinen Vorschriften vor Antritt
der Reise zu informieren. Eine Gewähr
für die erteilten Informationen übernimmt
die Reiseplanung Ellmann nicht.
Die Reiseplanung Ellmann haftet
nicht für die rechtzeitige Erteilung
und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Anmeldende/Reisende die Reiseplanung Ellmann mit der Besorgung
beauftragt hat.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
des Vermittlungsvertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages
zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages
berührt den Vermittlungsvertrag
nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten
Geschäftsbedingungen berührt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht.
Gerichtsstand
Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler
nur an dessen Sitz verklagen. Für
Klagen des Reisevermittlers gegen den
Anmeldenden/Reisenden ist dessen Wohnsitz
maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. In diesen Fällen ist
der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
Rechtslage im Internet:
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil
vom 12.05.1998 entschieden, dass man
durch die Anbringung bzw. Ausbringung
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Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies
kann - so das Landgericht Hamburg - nur
dadurch verhindert werden, dass man sich
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die Veröffentlichung zeitweise oder
endgültig einzustellen.
Datenschutz:
Reiseplanung Ellmann verpflichtet
sich die Kundendaten nicht an außenstehende
Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine
gesetzlich oder behördlich angeordnete
Verpflichtung besteht. Soweit dies zur
Abwicklung von geschlossenen Verträgen
erforderlich ist, dürfen die bei
der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten
an die jeweiligen Leistungsträger
und Dritte weitergeleitet werden.
Stand: 30.09.2005
Amtsgericht Ebersberg
Geschäftsführerin:
Sybille Ellmann
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